Frau Schneider.

Psychotherapie.

In einer Praxis in der Bielefelder Altstadt behandele ich Jugendliche und Erwachsene.

Darüber hinaus biete ich Beratung für Angehörige sowie Familientherapie an.

Auch Vorträge, Workshops und Seminare rund um die Themen Therapie, psychische Erkrankungen und (Identitäts-)Krisen junger Erwachsener sind auf Anfrage möglich.

Mit einem oder mehr Wischs nach links findest du Infos über Therapie und ein paar hilfreiche Adressen.

Kapazitäten:
keine freien Therapieplätze (Einzel) vor Frühjahr 2023, keine Warteliste.
Gruppentherapie: aktuell freie Plätze, Termine Di/Do am späten Nachmittag.

Therapie?!

... das ist doch das mit der Couch, oder?

Ja. Couch hab ich auch!
Aber nicht in jeder Therapie wird gelegen.
Du findest hier eine kurze Beschreibung der verschiedenen Therapie-Optionen, die ich anbiete.

Psychodynamische Psychotherapie bei einer Psychologischen Psychotherapeutin

Ich geb's zu - das klingt ziemlich psycho und etwas kompliziert, aber ich kann das erklären:

Ich habe Psychologie studiert und danach eine Therapie-Ausbildung mit Schwerpunkt Tiefenpsychologie gemacht.
(Mehr Infos zu den vier von den Krankenkassen anerkannten Verfahren findest du auf einer der folgenden Seiten - das kann bei der Therapeutensuche nämlich wichtig sein.)

Normalerweise vereinbart man pro Woche einen Termin, der 50 Minuten dauert. Bei der Krankenkasse kann man, je nach Alter und Bedarf, in mehreren Schritten bis zu 160 Sitzungen beantragen. Oft sind aber auch kürzere Therapien schon ausreichend, um sich wieder wohler zu fühlen und sich selbst besser zu verstehen.

In der Therapie sitzen wir uns übrigens normalerweise gegenüber - die Couch ist in dem Fall eher ein Sitzmöbel.

Brauch ich das überhaupt?!

Sehr gute Frage!
Wenn du dir unsicher bist, ob du überhaupt "krank genug" bist oder Hilfe "verdient" hast
(Fußnote: vermutlich ja, wenn du solche Gedanken hast!)
und/oder ob eine Therapie dir helfen kann: Ich finde das gerne mit dir zusammen heraus.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für mindestens 5 Sitzungen - das reicht meistens locker um festzustellen, ob ich dir ein gutes Angebot machen kann und ob die Chemie stimmt.
Wenn du privat versichert bist, musst du vorher klären, ob Psychotherapie bezahlt wird. Prinzipiell ist es aber auch immer möglich, die Kosten selbst zu übernehmen.

Familientherapie und Beratung für Angehörige

In Familien, in denen jemand eine psychische Erkrankung hat, leiden oft alle - und nicht selten gibt es viele Missverständnisse und Kommunikations-Sackgassen. Oft lässt sich gar nicht mehr erkennen, was zuerst da war: die Konflikte oder die Erkrankung.
In meiner Arbeit in einer Klinik habe ich mit Jugendlichen und ihren Familien oft die Erfahrung gemacht, dass (regelmäßige) Familiengespräche mit einem "unbeteiligten" Therapeuten eine große Chance sein können, die Dinge gemeinsam aus einem anderen Blickwinkel zu betrachten.
Genauso hilfreich kann es sein, sich als Angehöriger selbst Unterstützung zu suchen - zum Beispiel einige Beratungsgespräche, um mit den eigenen Sorgen und der Erkrankung des Angehörigen einen besseren Umgang zu finden.

Die Kosten für Beratung und Familientherapie werden nicht von den Krankenkassen übernommen, können aber eine gute Ergänzung zu Psychotherapie sein.

Gruppentherapie

In kleinen Gruppen von 3 bis 8 Teilnehmern lassen sich vor allem solche Probleme gut besprechen, die einem in sozialen Kontakten immer wieder begegnen oder mit denen man sich fühlt, als wäre man der verrückteste Mensch auf der Welt.
Der Therapeut ist hier eher ein Moderator und die Unterstützung und Rückmeldungen kommen von Gleichgesinnten.
Gruppentherapie wird, auch in Kombination mit Einzeltherapie, ebenfalls von der Krankenkasse übernommen.

(Online-) Beratung

Wenn es nur um einzelne Fragestellungen geht und nicht um die Behandlung einer psychischen Erkrankung, dann kann es sich lohnen, eine Beratung in Anspruch zu nehmen. Wie der Name schon sagt: da kriegt man einen Rat - anders als in der Therapie, wo man das meiste selbst rausfinden muss.
Beratungsgespräche sind unabhängig von Diagnosen, die Krankenkasse wird also nicht mit ins Boot geholt - das bedeutet einerseits, dass man die Kosten selbst übernehmen muss, aber auch, dass der Ablauf unbürokratisch ist. Es muss kein Antrag gestellt werden, niemand erfährt davon und die Sitzungen können von überall telefonisch oder online stattfinden - z.B. direkt von deiner Couch aus.

Kontakt.

... am besten per Mail.

über verschiedene Therapieverfahren.

eine ganz grobe Übersicht.

Es gibt mittlerweile vier von den Krankenkassen anerkannte Therapieverfahren.
Alle vier sind gleich "gut": man hat in vielen wissenschaftlichen Studien herausgefunden, dass es nicht entscheidend für den Therapieerfolg ist, welche Therapieform angewendet wird - sondern dass der wichtigste Faktor ist, ob Patient und Therapeut sich einig sind, wohin der Weg gehen soll und welches Transportmittel sie benutzen wollen.

Obwohl die wenigsten Therapeuten ganz straight eine einzige Richtung verfolgen, sondern sich eher an den Bedürfnissen des einzelnen Patienten orientieren, ist es hilfreich, die Unterschiede zumindest mal gehört zu haben. Je nachdem, wo man herkommt, wo man hin will - und vor allem wie - eignet sich die ein oder andere Grundrichtung eventuell besser. Das Therapieverfahren hat einen Einfluss auf die Art der Zusammenarbeit - und es gilt, die für einen selbst passende Variante zu finden.

Also: voilà - die vier Verfahren in a nutshell:

Verhaltenstherapie

Verhaltenstherapeuten gehen davon aus, dass Verhaltensweisen und Denkmuster im Laufe des Lebens erlernt werden - und uns manchmal auch im Weg stehen können. Wenn jemand unter seinen Gedanken oder seinem Verhalten leidet und diese dann zu Symptomen einer psychischen Erkrankung werden, dann hilft der Therapeut - meist mit ganz praktischen Übungen (z.B. Verhaltensexperimente oder Arbeitsblättern) - dabei, neue Verhaltens- und Denkweisen zu lernen. Das therapeutische Vorgehen orientiert sich dabei eher am Symptom bzw. der Diagnose, manchmal mit von vornherein festgelegten Schritten/Aufgaben für die einzelnen Sitzungen (das nennt sich dann "Manual").
Die Krankenkassen übernehmen bis zu 80 Sitzungen; oft sind Verhaltenstherapien aber auch für noch kürzere Zeiträume ausgelegt.

Diese Therapieform eignet sich vor allem für diejenigen, die mit einem klar umgrenzten Problem in die Therapie kommen, daran schnell etwas ändern wollen und bereit sind, auch zwischen den Sitzungen zu "üben".

Tiefenpsychologie

Das ist das, was ich mache! :)

Tiefenpsychologen gehen davon aus, dass wir alle uns mit inneren Konflikten rumschlagen, von denen wir bewusst gar nichts mitbekommen. "Konflikt" bedeutet in dem Fall, dass ich eigentlich zwei Dinge gleichzeitig will, die aber nicht gleichzeitig gehen (zum Beispiel: ganz unabhängig sein und alles alleine schaffen - und gleichzeitig auch nicht allein für alles verantwortlich sein müssen und mich auch mal anlehnen können). Meistens findet sich, ohne dass man darüber nachdenkt, eine gute Balance oder ein Kompromiss. Manchmal aber, wenn diese unbewussten Konflikte zu ausgeprägt sind, kann daraus eine echte Not werden - ohne dass man selbst überhaupt versteht, was los ist.
Das Symptom, mit dem der Patient in die Therapie kommt, hat für den Tiefenpsychologen eher eine symbolische Bedeutung; in der Therapie geht es deshalb erstmal nicht darum, dass das Symptom schnell verschwindet - sondern vor allem darum, sich selbst besser kennenzulernen und zu verstehen (und damit auch: eine Erklärung für die Symptome zu finden, die dann vielleicht gar nicht mehr gebraucht werden - weil sie ihren Wink-mit-dem-Zaunpfahl-Auftrag erfüllt haben).

Tiefenpsychologie ist vor allem geeignet, wenn man das Gefühl hat, dass die Symptome mehr sind als nur eine "schlechte Angewohnheit", wenn man sich Zeit nehmen will, um die Ursachen zu verstehen und sich in seiner Persönlichkeit weiterentwickeln möchte. Die Krankenkassen übernehmen für Erwachsene bis zu 100, für Jugendliche bis 21 Jahren sogar bis zu 160 Sitzungen.

Psychoanalyse

Hier ist sie jetzt aber wirklich: die Couch.
Wie in der Tiefenpsychologie geht man auch in der Psychoanalyse davon aus, dass unbewusste Konflikte die Grundlage für psychische Erkrankungen und Symptome sind und dass unsere früheren Erlebnisse und Beziehungen unsere Sicht der Welt bestimmen (beide Verfahren werden auch als "psychodynamisch" bezeichnet; gleiche Familie, sozusagen).

Im Unterschied zur tiefenpsychologischen Therapie hat man in einer Psychoanalyse noch mehr Raum - sowohl zeitlich, als auch gedanklich - für Erzählungen, Phantasien und Assoziationen. Das Ziel ist eher eine "Umstrukturierung" der Persönlichkeit durch Verstehen eigener Muster und auch eine realistischere und von früheren Erfahrungen unabhängigere Wahrnehmung von Beziehungen.
Man sieht seinen Therapeuten bis zu vier Mal pro Woche, liegt dabei (wenn nichts dagegen spricht) auf der Couch und erzählt ganz frei.
Die Krankenkasse übernimmt bis zu 300 Sitzungen - die Analyse ist also dann geeignet, wenn jemand sich eine längere Begleitung wünscht und wenn das Symptom selbst gar nicht das größte Problem ist, sondern man die Hintergründe verstehen und alte Muster überwinden will.

Ich bin jedenfalls Fan. Und mache aktuell eine Zusatzausbildung, um bald auch psychoanalytische Therapie anbieten zu können.

Systemische Therapie

Beim systemischen Ansatz geht man davon aus, dass Symptome nicht das Problem eines einzelnen Menschen sind, sondern Folge eines "Systemproblems". Einfaches Beispiel: in einer Familie gibt es viele unausgesprochene Konflikte - und eines der Kinder, vielleicht das mit den feinsten Antennen, entwickelt eine Depression. Hier ist es wichtig, nicht nur denjenigen im Blick zu haben, der die Erkrankung hat, sondern auch das Umfeld und die Kommunikation untereinander.

Dieser Ansatz bietet sich vor allem für Familien- und Paartherapie und -beratung an.

Kosten.

verschiedene Optionen.

Die Kosten für eine Psychotherapie (Einzel oder Gruppe) werden nach Antrag von gesetzlichen Krankenkassen übernommen, genauso auch die ersten Kennenlern-Termine.

Private Krankenkassen übernehmen die Kosten manchmal komplett, manchmal aber auch nur teilweise oder gar nicht. Wichtig wäre, das vorher zu klären, um die Kosten nicht unerwartet selbst tragen zu müssen.

Prinzipiell kann eine Psychotherapie immer auch selbst bezahlt werden - wenn man zum Beispiel nicht möchte, dass eine Diagnose an die Krankenkasse übermittelt wird.

Familientherapie ist keine Kassenleistung, daher müssen die Kosten hierfür prinzipiell selbst übernommen werden. Es gibt aber auch Beratungsstellen, die in bestimmten Fällen einige Sitzungen kostenfrei anbieten können - siehe auch die Links auf der nächsten Seite.

Ich orientiere mich bei der Abrechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) bzw. dem EBM:

- Psychotherapie und (Online-) Beratung im Einzel, 50 Minuten: 101,30€
(bzw. 92,50€ für Privatversicherung oder Beihilfe)

- Familientherapie, 90 Minuten: 200€

- Gruppentherapie, 100 Minuten: je nach Teilnehmerzahl 75 - 100€

- Vorträge / Workshops / Seminare: auf Anfrage

Impressum.

mäßig spannend, aber muss.

Jennifer Schneider
Psychotherapie und psychologische Beratung
Welle 8
33602 Bielefeld

Telefon: +49 (0) 1520 - 74 69 64 8
E-Mail: hallo [at] frauschneider.net

Berufsbezeichnung: Psychologische Psychotherapeutin
Kammer: Psychotherapeutenkammer NRW
Berufsbezeichnung verliehen im Land: Deutschland

Bildrechte:
unsplash


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(2) die Verarbeitung unrechtmäßig ist und Sie die Löschung der personenbezogenen
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personenbezogenen Daten verlangen;
(3) der Verantwortliche die personenbezogenen Daten für die Zwecke der
Verarbeitung nicht länger benötigt, Sie diese jedoch zur Geltendmachung,
Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, oder
(4) wenn Sie Widerspruch gegen die Verarbeitung gemäß Art. 21 Abs. 1 DSGVO
eingelegt haben und noch nicht feststeht, ob die berechtigten Gründe des
Verantwortlichen gegenüber Ihren Gründen überwiegen.
Wurde die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten eingeschränkt,
dürfen diese Daten – von ihrer Speicherung abgesehen – nur mit Ihrer Einwilligung oder
zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen oder zum
Schutz der Rechte einer anderen natürlichen oder juristischen Person oder aus Gründen
eines wichtigen öffentlichen Interesses der Union oder eines Mitgliedstaats verarbeitet
werden.
Wurde die Einschränkung der Verarbeitung nach den o.g. Voraussetzungen
eingeschränkt, werden Sie von dem Verantwortlichen unterrichtet bevor die
Einschränkung aufgehoben wird.
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lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO stützte, und es fehlt an einer anderweitigen
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung.
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und es liegen keine vorrangigen berechtigten Gründe für die Verarbeitung vor,
oder Sie legen gem. Art. 21 Abs. 2 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung
ein.
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(5) Die Löschung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung
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Mitgliedstaaten erforderlich, dem der Verantwortliche unterliegt.
(6) Die Sie betreffenden personenbezogenen Daten wurden in Bezug auf
angebotene Dienste der Informationsgesellschaft gemäß Art. 8 Abs. 1 DSGVO
erhoben.
• Information an Dritte
Hat der Verantwortliche die Sie betreffenden personenbezogenen Daten öffentlich
gemacht und ist er gem. Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu deren Löschung verpflichtet, so trifft er
unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten
angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um für die Datenverarbeitung
Verantwortliche, die die personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber zu
informieren, dass Sie als betroffene Person von ihnen die Löschung aller Links zu diesen
personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser
personenbezogenen Daten verlangt haben.
• Ausnahmen
Das Recht auf Löschung besteht nicht, soweit die Verarbeitung erforderlich ist
(1) zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information;
(2) zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, die die Verarbeitung nach dem
Recht der Union oder der Mitgliedstaaten, dem der Verantwortliche unterliegt,
erfordert, oder zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse
liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen
übertragen wurde;
(3) aus Gründen des öffentlichen Interesses im Bereich der öffentlichen Gesundheit
gemäß Art. 9 Abs. 2 lit. h und i sowie Art. 9 Abs. 3 DSGVO;
(4) für im öffentlichen Interesse liegende Archivzwecke, wissenschaftliche oder
historische Forschungszwecke oder für statistische Zwecke gem. Art. 89 Abs. 1
DSGVO, soweit das unter Abschnitt a) genannte Recht voraussichtlich die
Verwirklichung der Ziele dieser Verarbeitung unmöglich macht oder ernsthaft
beeinträchtigt, oder
(5) zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
• Recht auf Unterrichtung
Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung
gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen
Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt
wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der
Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem
unverhältnismäßigen Aufwand verbunden.
Ihnen steht gegenüber dem Verantwortlichen das Recht zu, über diese Empfänger
unterrichtet zu werden.
• Recht auf Datenübertragbarkeit
Sie haben das Recht, die Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die Sie dem
Verantwortlichen bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und
maschinenlesbaren Format zu erhalten. Außerdem haben Sie das Recht diese Daten
einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem
die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern
(1) die Verarbeitung auf einer Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO oder Art. 9
Abs. 2 lit. a DSGVO oder auf einem Vertrag gem. Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO beruht
und
(2) die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt.
In Ausübung dieses Rechts haben Sie ferner das Recht, zu erwirken, dass die Sie
betreffenden personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen einem
anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist.
Freiheiten und Rechte anderer Personen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Das Recht auf Datenübertragbarkeit gilt nicht für eine Verarbeitung personenbezogener
Daten, die für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen
Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen
übertragen wurde.
• Widerspruchsrecht
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben,
jederzeit gegen die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e oder f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt
auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Der Verantwortliche verarbeitet die Sie betreffenden personenbezogenen Daten nicht
mehr, es sei denn, er kann zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung
nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die
Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von
Rechtsansprüchen.
Werden die Sie betreffenden personenbezogenen Daten verarbeitet, um Direktwerbung
zu betreiben, haben Sie das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der Sie
betreffenden personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen;
dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht.
Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden die Sie
betreffenden personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeitet.
Sie haben die Möglichkeit, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der
Informationsgesellschaft – ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG – Ihr
Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische
Spezifikationen verwendet werden.
• Recht auf Widerruf der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung
Sie haben das Recht, Ihre datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu
widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund
der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
• Automatisierte Entscheidung im Einzelfall einschließlich Profiling
Sie haben das Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung –
einschließlich Profiling – beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die Ihnen
gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder Sie in ähnlicher Weise erheblich
beeinträchtigt. Dies gilt nicht, wenn die Entscheidung
(1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen Ihnen und dem
Verantwortlichen erforderlich ist,
(2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der
Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften
angemessene Maßnahmen zur Wahrung Ihrer Rechte und Freiheiten sowie Ihrer
berechtigten Interessen enthalten oder
(3) mit Ihrer ausdrücklichen Einwilligung erfolgt.
Allerdings dürfen diese Entscheidungen nicht auf besonderen Kategorien
personenbezogener Daten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO beruhen, sofern nicht Art. 9 Abs. 2
lit. a oder g DSGVO gilt und angemessene Maßnahmen zum Schutz der Rechte und
Freiheiten sowie Ihrer berechtigten Interessen getroffen wurden.
Hinsichtlich der in (1) und (3) genannten Fälle trifft der Verantwortliche angemessene
Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie Ihre berechtigten Interessen zu
wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens
des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der
Entscheidung gehört.
• Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde
Unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen
Rechtsbehelfs steht Ihnen das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde,
insbesondere in dem Mitgliedstaat ihres Aufenthaltsorts, ihres Arbeitsplatzes oder des
Orts des mutmaßlichen Verstoßes, zu, wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung
der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt.
Die Aufsichtsbehörde, bei der die Beschwerde eingereicht wurde, unterrichtet den
Beschwerdeführer über den Stand und die Ergebnisse der Beschwerde einschließlich der
Möglichkeit eines gerichtlichen Rechtsbehelfs nach Art. 78 DSGVO.
• Pflichten der betroffenen Person
1. Keine Abmahnung ohne Kontakt!
Im Falle der Geltendmachung von Ansprüchen jeglicher Art aus Urheber-,
wettbewerbsrechtlichen sowie markenrechtlichen und datenrechtlichen
Angelegenheiten bitte ich, zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreitigkeiten,
Abmahnungen und Kosten, mich umgehend zu kontaktieren. Falls Ansprüche der oben
genannten Art reklamiert werden, sage ich bereits hier vor einer endgültigen
rechtsverbindlichen Klärung Abhilfe zu, durch die eine eventuelle Wiederholungsgefahr
verbindlich ausgeschlossen ist. Eine dennoch ergehende Kostennote einer anwaltlichen
Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme würde sodann wegen
Nichtbeachtung einer Schadensminderungspflicht zurückgewiesen.
Die in diesem Sinne unnötigen bzw. unberechtigten Abmahnungen und
Folgemaßnahmen würden mit einer negativen Feststellungsklage beantwortet. Dies gilt
auch für Abmahnungen, die unter § 8 (4) UWG fallen.
Sollte der Inhalt oder die Aufmachung dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitte ich um eine entsprechende Nachricht
ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden
Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-Inhaberinnen selbst darf nicht ohne meine
Zustimmung stattfinden.
• Salavtorische Klausel
1. Rechtswirksamkeit dieser Erklärung
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht,
nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile des
Dokumentes in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.


Quelle: Impressum Vorlage von JuraForum.de

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